Ein entspannter und gelungener Urlaub setzt voraus, dass Sie sich nicht um Ihre Gesundheit Sorgen machen müssen! Und dass sich unsere Gäste in unserem Haus sicher und wohl aufgehoben fühlen, ist seit immer unsere höchste Priorität!

Wir heißen Sie ab dem 17. Juni 2022 im Posta Zirm Hotel willkommen!


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Abschaffung der Green-Pass-Pflicht

Ab Sonntag, 1. Mai 2022, benötigen die Gäste in keinem Bereich der Gastronomie und Beherbergung mehr einen Green Pass.

 

Gastronomiebetriebe

Bereits seit Anfang April benötigen die Gäste für die Konsumation in den Außenbereichen der Gastronomiebetrieb keinen Green Pass mehr. Ab Sonntag, 1. Mai 2022, wird dieser auch nicht mehr für die Konsumationen in den Innenräumen benötigt.

 

Beherbergungsbetriebe

Seit Anfang April  benötigen auch die Gäste für die Beherbergung, Verpflegung und für Beautyanwendungen keinen Green Pass mehr. Ab Sonntag, 1. Mai 2022, entfällt nun auch die Verpflichtung zum Vorweisen des Green Pass für die Nutzung von Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen und Wellnessanlagen.

 

Maskenpflicht

Mit Sonntag, 1. Mai 2022, fällt grundsätzlich die Maskenpflicht in den Innenräumen. Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist jedoch weiterhin in allen öffentlichen oder für die Öffentlichkeit zugänglichen Innenräumen empfohlen. Es wird nunmehr an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert, unter anderem in Situationen von Menschenansammlungen eine Maske zu tragen. Bereits seit Anfang Februar 2022 besteht keine generelle Pflicht mehr, einen Schutz der Atemwege im Freien zu tragen.

 

Die Gäste der Gastronomiebetriebe müssen somit beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie bei jeder Bewegung im Lokal, zum Beispiel zu den Toiletten, nicht mehr verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch in den Beherbergungsbetrieben gilt somit ab Sonntag, 1. Mai 2022, keine generelle Maskenpflicht mehr in den Innenbereichen.

FFP2-Masken

Bis Mittwoch, 15. Juni 2022, besteht weiterhin die Verpflichtung, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr eine FFP2-Maske zu tragen. Eine FFP2-Maskenpflicht besteht zudem für öffentlich zugängliche Aufführungen, welche in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusiklokalen und anderen ähnlichen Räumlichkeiten stattfinden, sowie für Sportveranstaltungen und Wettkämpfe, die in geschlossenen Räumen stattfinden.

 

• alle Räume sind sowohl mit Desinfektionsmitteln als auch mit einem Ozongerät desinfiziert

• alle Räume und Gemeinschaftsräume unterliegen einer regelmäßigen zusätzlichen Reinigung mit einem Ozongerät

• Belüftungssysteme wurden überprüft, desinfiziert oder ersetzt 

 

Ein entspannter und gelungener Urlaub setzt voraus, dass Sie sich nicht um Ihre Gesundheit Sorgen machen müssen! Und dass sich unsere Gäste in unserem Haus sicher und wohl aufgehoben fühlen, ist seit immer unsere höchste Priorität!

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Abschaffung der Green-Pass-Pflicht

Ab Sonntag, 1. Mai 2022, benötigen die Gäste in keinem Bereich der Gastronomie und Beherbergung mehr einen Green Pass.

 

Gastronomiebetriebe

Bereits seit Anfang April benötigen die Gäste für die Konsumation in den Außenbereichen der Gastronomiebetrieb keinen Green Pass mehr. Ab Sonntag, 1. Mai 2022, wird dieser auch nicht mehr für die Konsumationen in den Innenräumen benötigt.

 

Beherbergungsbetriebe

Seit Anfang April  benötigen auch die Gäste für die Beherbergung, Verpflegung und für Beautyanwendungen keinen Green Pass mehr. Ab Sonntag, 1. Mai 2022, entfällt nun auch die Verpflichtung zum Vorweisen des Green Pass für die Nutzung von Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen und Wellnessanlagen.

 

Maskenpflicht

Mit Sonntag, 1. Mai 2022, fällt grundsätzlich die Maskenpflicht in den Innenräumen. Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist jedoch weiterhin in allen öffentlichen oder für die Öffentlichkeit zugänglichen Innenräumen empfohlen. Es wird nunmehr an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert, unter anderem in Situationen von Menschenansammlungen eine Maske zu tragen. Bereits seit Anfang Februar 2022 besteht keine generelle Pflicht mehr, einen Schutz der Atemwege im Freien zu tragen.

 

Die Gäste der Gastronomiebetriebe müssen somit beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie bei jeder Bewegung im Lokal, zum Beispiel zu den Toiletten, nicht mehr verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch in den Beherbergungsbetrieben gilt somit ab Sonntag, 1. Mai 2022, keine generelle Maskenpflicht mehr in den Innenbereichen.

FFP2-Masken

Bis Mittwoch, 15. Juni 2022, besteht weiterhin die Verpflichtung, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr eine FFP2-Maske zu tragen. Eine FFP2-Maskenpflicht besteht zudem für öffentlich zugängliche Aufführungen, welche in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusiklokalen und anderen ähnlichen Räumlichkeiten stattfinden, sowie für Sportveranstaltungen und Wettkämpfe, die in geschlossenen Räumen stattfinden.

 

• alle Räume sind sowohl mit Desinfektionsmitteln als auch mit einem Ozongerät desinfiziert

• alle Räume und Gemeinschaftsräume unterliegen einer regelmäßigen zusätzlichen Reinigung mit einem Ozongerät

• Belüftungssysteme wurden überprüft, desinfiziert oder ersetzt 

 

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